Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung von Pflegeleistungen bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Nach Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgt eine Begutachtung durch einen Mitarbeiter des medizinischen Dienstes (MDK). In der Regel erfolgt dieser Besuch bei Ihnen zu Hause.

 

Es werden folgene 6 Bereiche begutachtet:

1. Mobilität

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

3. Verhaltensweisen und psychische Probleme

4. Selbstversorgung

5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen

6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

 

Der Pflegebedarf wird in 5 Pflegegrade eingeteilt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt. Das verbleibene Pflegegeld wird Ihnen durch die Pflegekasse ausgezahlt.

 

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.